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Ab dem 1. August 2019 tritt die erste Erhöhung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (kurz: BAföG) offiziell in Kraft, mit der noch mehr Studierende von einer staatlichen Ausbildungsförderung profitieren können. Kurz vor dem Stichtag haben wir mit unserer Studienberaterin Kristina Behr darüber gesprochen, was sich durch die Gesetzesänderung für Studierende verbessert und welche anderen Finanzierungsmöglichkeiten es gibt.
BAföG Reform & ÄnderungenKristina Behr: Für alle Studierenden mit deutscher Staatsangehörigkeit! Sie können für die Dauer der Regelstudienzeit eine monatliche Förderung erhalten, sofern das ihrem Antrag stattgegeben wird. Das wird unter anderem anhand des Einkommens und Vermögens des Antragstellers oder seiner Familie ermittelt: Aktuell sollte das für eine BAföG-Förderung nicht über 1.835 Euro für verheiratete Eltern und 1.225 Euro für ein alleinstehendendes Elternteil liegen. Auch Studieninteressenten, die bereits erwerbstätig waren, können eine vom Einkommen der Eltern unabhängig gewährte Förderung beantragen: Wer fünf Jahre nach dem 18. Lebensjahr oder nach dreijähriger Berufsausbildung weitere drei Jahre erwerbstätig war, ist BAföG-berechtigt! Schwierig wird es nur, wenn ein Bachelor-Studium erst mit über 30 und ein Master-Studium über 35 Jahren begonnen wird. Auch die Zweitausbildung wird in vielen Fällen leider nicht gefördert! Wir empfehlen unseren Studieninteressenten in jedem Fall einen kostenfreien BAföG-Check durchzuführen. Online finden sich viele Rechner, mit denen man die Höhe der Förderung prüfen kann. Falls eine BAföG-Finanzierung möglich wäre, sollten die Studierenden diese unbedingt wahrnehmen! BAföG besitzt gegenüber anderen Förderprogrammen drei entscheidende Vorteile: Erstens ist es zur Hälfte ein zinsloses Darlehen und zur Hälfte ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Zweitens ist das Darlehen auf maximal 10.000 Euro gedeckelt – mehr wird ein Student nicht zurückzahlen müssen. Und drittens kann das BAföG auch mit anderen Studienkrediten und Stipendien kombiniert werden.
Kristina Behr: Der aktuelle Förderhöchstsatz von 735 Euro wird in zwei Schritten erhöht: Ab dem 1. August wird er auf 853 Euro und ab dem Wintersemester 2020/21 auf 861 Euro steigen. Die Einkommensfreibeträge werden zudem bis 2021 um 17 Prozent angehoben. Wer nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, kann von einem pauschalen Wohnzuschlag von nunmehr 325 Euro monatlich profitieren.
Kristina Behr: Es lässt sich sicherlich darüber streiten, ob 325 Euro eine angemessene Höhe für eine Wohnpauschale ist. In Großstädten wie Köln ist es schwierig, für diese Summe ein WG-Zimmer zu mieten – geschweige denn eine eigene Wohnung, wenn man von den Wohnangeboten des Kölner Studierendenwerks einmal absieht. Prinzipiell ist die BAföG-Reform aber ein Schritt in die richtige Richtung!
Kristina Behr: Wir unterscheiden generell zwischen öffentlichen Fördermöglichkeiten, wie das BAföG und Bildungskrediten des Bundes, und privaten Förderprogrammen, wie den CBS Bildungsfonds und das CBS Stipendium. Welches Angebot am besten passt, können wir aber nur anhand der individuellen Lebenssituation feststellen. Dafür bieten wir auch unsere persönlichen Beratungsgespräche am CBS Campus an!
Kristina Behr: Oft sind Studienkredite und Bildungsfonds, wie der KfW-Studienkredit oder der CBS-Bildungsfonds, eine hervorragende Wahl für internationale Studierende. Die Studieninteressenten sollten dabei aber beachten, dass monatlich gefördert wird und Zinsen von bis zu 5 Prozent zu anfallen können.
Kristina Behr: In der Regel wollen sie nur einen Teil der Studiengebühren finanzieren lassen – dafür sind Studienkredite eine gute Option. Zusätzlich lohnt es sich immer, nach öffentlichen Stipendien Ausschau zu halten: Es gibt zahlreiche Programme für Interessenten, z. B. von der Heinrich-Böll-Stiftung oder dem Aufstiegsstipendium des BMBFs. Da sie zumeist an Voraussetzungen wie die Konfession, politisches oder gesellschaftliches Engagement gebunden sind, sollte sich Interessenten dazu in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
Kristina Behr: Der CBS Bildungsfonds ist ein Umgekehrter Generationenvertrag (UGV), indem ein Teil oder die ganzen Studiengebühren vorerst von BrainCapital übernommen wird und die Rückzahlung erst nach dem Studium, aber nicht vor dem Berufseintritt erfolgt. Vor Studienbeginn wird ein prozentualer Anteil vom zukünftigen Bruttoeinkommen festgelegt, die der Student dann über einen Zeitraum von zehn Zahlungsjahren nach Berufseinstieg zurückzahlt. Gefördert werden kann jeder Bachelor-, Master- und MBA-Student, sofern er das CBS-Auswahlverfahren erfolgreich bestanden hat. Darüber hinaus sollten Bachelorstudienanfänger eine Abiturnote von mindestens 2,9 und sieben Punkten im Fach Mathematik nachweisen können. Der CBS Bildungsfonds ist ein tolles Angebot für Studierende, die eine vollständige Förderung oder nur einen Zuschuss erhalten wollen! Je nach Finanzierungsmodell und voraussichtlichem Einkommen wird ein Prozentsatz festgelegt, der erst ab einem Bruttojahreseinkommen in Höhe von 25.000 Euro zurückgezahlt wird.
CBS: Vielen Dank für das Gespräch!
Hier über die Finanzierungsmöglichkeiten an der CBS erfahren.
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