Erasmus+ Programme
Enriching lives, opening minds: Europas grenzlose Möglichkeiten

Erasmus+ – Internationale Bildungschancen für die Zukunft
Die CBS University of Applied Sciences ist Teil des Erasmus+ Programms und bietet dir damit die Möglichkeit, wertvolle internationale Erfahrungen zu sammeln, interkulturelle Kompetenzen zu erweitern und deine Karrierechancen durch Studien- und Praktikumsaufenthalte im europäischen Ausland zu verbessern.

Was ist Erasmus+?
Erasmus+ soll in der aktuellen Programmgeneration (2021-2027) die Ziele der europäischen Bildungsagenden unterstützen, die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voranzubringen, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden stärken, die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort steigern und zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern beitragen.
Schließlich soll das Programm auch helfen, mehr bildungsbereichsübergreifende Brücken zu schlagen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungssektoren zu intensivieren.
Erasmus+ im Hochschulbereich fördert Studierende, Hochschulen, Hochschulpersonal und Partner aus dem nicht akademischen Bereich; darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Schulen, Betrieben, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Jugendverbänden unterstützt.
Das Programm beinhaltet folgende Leitaktionen:
Leitaktion 1 – Mobilität im Hochschulbereich
Leitaktion 2 – Kooperationsprojekte
Leitaktion 3 – Politikunterstützung
Erasmus+ verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020).
Weitere Informationen zum Erasmus+ findest du auch auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Die wichtigsten Fragen zum Erasmus+ Programme - Alles, was du wissen musst!
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Erasmus+.
Was sind die Ziele & Inhalte des ERASMUS+ Programms?
Mit den Erasmus+ Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und seit 2015 in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Die Studierenden können dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Praktika im Ausland sind auch nach Studienabschluss möglich.
Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen).
Wer kann an Erasmus+ teilnehmen?
Alle Aktionen des Programms Erasmus+ stehen den EU-Mitgliedstaaten (Erasmus+ Programmländer – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD) zur Gänze für die Teilnahme offen. Darüber hinaus sind nach Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung die folgenden Drittländer mit dem Programm assoziiert:
- Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören: Norwegen, Island und Liechtenstein
- beitretende, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer: Republik Nordmazedonien, Republik Türkei und Republik Serbien
Wie wird Erasmus+ umgesetzt?
Die Umsetzung von Erasmus+ wird sowohl dezentral – durch Nationale Agenturen – als auch zentral – durch die Exekutivagentur der Europäischen Kommission – organisiert. Im Bereich der Hochschulbildung in Deutschland nimmt die NA DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Aufgaben einer Nationalen Agentur für Erasmus+ wahr.
Was sind die Schwerpunkte von Erasmus+?
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im europäischen Bildungsraum, dem Aktionsplan für digitale Bildung und der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm
- unterstützt außerdem die europäische Säule sozialer Rechte,
- setzt die EU-Jugendstrategie 2019–2027 um und
- fördert die europäische Dimension des Sports.
Welche Möglichkeiten gibt es für Einzelpersonen?
Die EU finanziert das Erasmus-Programm seit 35 Jahren. Es hat bis jetzt über drei Millionen europäischen Studierenden ermöglicht, einen Teil ihrer Studien in einer Hochschuleinrichtung oder -organisation in Europa zu absolvieren.
Erasmus+ eröffnet solche Möglichkeiten für alle – Studierende, Personal, Praktikantinnen und Praktikanten, Lehrkräfte, Freiwillige und andere Interessierte. Das Programm ist nicht nur für Europa oder die europäischen Bürgerinnen und Bürger gedacht, sondern steht Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus allen Ländern offen.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
- Mobilität von Lehrenden (STA)
- Mobilität von Personal (STT)
Erasmus Charta für die Hochschulbildung ECHE/EPS
Jede Hochschuleinrichtung, die an diesem EU-Programm teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.
Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt. Die ECHE der CBS findest du hier.
Die Erasmus Erklärung zur europäischen Hochschulpolitik (European Policy Statement) der CBS kannst du hier einsehen.
Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhältst du beim Deutschen Akademischen Austauschdienst Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50 53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
Die wichtigsten Erasmus+ FAQs für CBS-Studierende zum Auslandsstudium und -praktikum in Europa
Damit du bestens auf dein Auslandsstudium oder -praktikum in Europa vorbereitet bist, haben wir die wichtigsten Erasmus+ FAQs für CBS-Studierende zusammengestellt. Hier findest du Antworten auf alle relevanten Fragen zu Bewerbung, Fördermöglichkeiten und organisatorischen Abläufen.
Was ist Studierendenmobilität im Studium (SMS)?
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Wer kann mit Erasmus+ gefördert werden?
Studierende und Graduierte können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn…
- sie einen Studienaufenthalt in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
- sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
- ihre Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt,
- die Heimathochschule und die Gasthochschule einen Erasmus-Kooperationsvertrag abgeschlossen haben.
Was erhalte ich als Studierende:r/ Graduierte:r/Absolvent:in mit der Erasmus+ Förderung?
Studierende und Graduierte erhalten...
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt im Ausland,
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
- eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Language Supports (OLS),
- ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
- ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen. Weitere Informationen findest du unter: Möglichkeiten für Teilnehmende mit geringeren Chancen – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD
Was sind die Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandsstudium?
Um für ein Erasmus+ Auslandssemester in Frage zu kommen, musst du regulär an der CBS immatrikuliert sein und dein erstes Studienjahr erfolgreich abgeschlossen haben. Die Bewerbung erfolgt ein Jahr im Voraus über das CBS-interne Bewerbungsverfahren. Achte daher auf die regelmäßigen Ausschreibungen, Infosessions und Informationen, die das CBS International Office zum Erasmus+ Programm veröffentlicht. Dein Studienaufenthalt muss an einer Partnerhochschule stattfinden, mit der die CBS eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat. Zudem müssen sowohl deine Heimat- als auch deine Gasthochschule über eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE) verfügen. Eine aktuelle Liste aller Partnerhochschulen findest du auf myCBS im Bereich des International Office.
Wie lange ist die Dauer der Förderung?
Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann zwischen zwei und zwölf Monaten dauern. Insgesamt haben Studierende die Möglichkeit, bis zu 36 Monate Förderung für Studium und/oder Praktikum zu erhalten. In Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengängen beträgt die maximale Förderdauer jeweils zwölf Monate. Bei einzügigen Studiengängen wie Medizin, Staatsexamen oder alten Diplom-Studiengängen ist eine Förderung von bis zu 24 Monaten möglich, zusätzlich können weitere zwölf Monate im Promotionsstudium gefördert werden. Die Förderung kann flexibel aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus mehrfach genutzt werden, sodass beispielsweise zwei Aufenthalte von jeweils sechs Monaten realisiert werden können.
Wie hoch ist die Erasmus Förderung für Studierende?
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer”).
Die entsprechende Aufteilung in drei Ländergruppen wird zentral von Erasmus+ vorgegeben.
In den Projektjahren 2023 und 2024 gelten unterschiedliche national festgelegte Förderhöhen für Studienaufenthalte (SMS): https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/projektdurchfuehrung/mobilitaet-von-einzelpersonen-KA131/foerderraten-und-aufstockungsbetraege-top-ups-in-der-mobilitaet-von-einzelpersonen-ka131/de/79410-foerderraten-und-aufstockungsbetraege-top-ups-in-der-mobilitaet-von-einzelpersonen-ka131/
Erasmus+ Praktikanten erhalten monatlich 150 Euro zusätzlich.
Außerdem gibt es weitere Aufstockungsbeträge (top-ups) für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen sowie für nachhaltiges Reisen. Außerdem gibt es weitere Aufstockungsbeträge (top-ups) für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen sowie für nachhaltiges Reisen. Nähere Informationen findest du hier (Möglichkeiten für Teilnehmende mit geringeren Chancen – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD) und im Austausch mit dem CBS International Office.
Kann ich Studium und Praktikum kombinieren?
Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Studierende können somit einerseits an einer Hochschule studieren und andererseits ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren. Jede Mobilität kann – bei Einhaltung der Mindestdauer für den physischen Aufenthalt – durch eine virtuelle Phase ohne zeitliche Vorgabe ergänzt werden.
Unter bestimmten Bedingungen können zudem kürzere Mobilitäten in Form einer „blendedmobility“ (Kombination aus virtueller und physischer Mobilität) gefördert werden. Die Dauer der physischen Phase beträgt dabei mindestens 5 Tage und höchstens 30 Tage. Das Format wird durch ein beliebiges Volumen an virtuellem Lernen vor oder nach der physischen Mobilität ergänzt. Die Dauer der virtuellen Komponente unterliegt keinen Förderkriterien, doch müssen für die kombinierte virtuelle und physische Mobilität mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden.
Was ist Studierendenmobilität im Praktikum (SMP)?
Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.
Wie lange dauert mein Praktikum?
Dein Praktikum dauert mindestens zwei Monate und maximal zwölf Monate.
Was sind die Vorteile eines Erasmus+-Praktikums im Ausland?
Ein Erasmus+ Praktikum im Ausland bietet zahlreiche Vorteile. Durch den EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem sind die Rahmenbedingungen klar geregelt, und das Praktikum kann unter bestimmten Voraussetzungen akademisch anerkannt werden. Während des Aufenthalts wirst du sowohl von einem Ansprechpartner an der CBS als auch im Unternehmen betreut. Zudem erhältst du Unterstützung bei der kulturellen, sprachlichen und organisatorischen Vorbereitung. Für Studierende mit Kindern sowie für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen gibt es zusätzliche finanzielle Fördermöglichkeiten. In einigen Fällen wird auch die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel bezuschusst.
Wer kann im Praktikum mit Erasmus+ gefördert werden?
Studierende können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn...
- sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländern absolvieren wollen,
- sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
- ihre Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt.
Graduierte/Absolventinnen und Absolventen können durch Erasmus+ gefördert werden, wenn...
- sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
- sie aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens zwei Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung haben bzw. nicht mehr als zehn Monate gefördert wurden,
- sie durch ihre Heimathochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für eine Förderung ausgewählt wurden,
- sie den akademischen Abschluss vorweisen können, oder alle Prüfungen erfolgreich abgeschlossen haben,
- das Praktikum innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Abschluss beendet wird.
Wer kann sich für ein Erasmus+ Auslandspraktikum bewerben?
Für ein Erasmus+ Auslandspraktikum können sich alle regulär immatrikulierten Studierenden der CBS bewerben. Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten, Fristen und Fördermöglichkeiten werden regelmäßig vom CBS Career Service über Ausschreibungen, Infosessions und weitere Informationskanäle veröffentlicht. Praktika in europäischen Institutionen oder Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie in Einrichtungen, die EU-Programme verwalten, sind jedoch nicht förderfähig.
Erasmus-Studierendencharta und Berichtspflicht
Die Erasmus-Studierendencharta spiegelt die oben genannten Werte und Prioritäten wider und dient dazu, die Teilnehmenden angemessen über ihre Ansprüche und Pflichten zu informieren und die erfolgreiche Umsetzung ihrer Mobilität zu gewährleisten.
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Die wichtigsten Erasmus+ FAQs für Hochschulpersonal
Hier sind die wichtigsten Informationen zu Erasmus+ für Hochschulpersonal, einschließlich Fördermöglichkeiten, Teilnahmevoraussetzungen und Bewerbungsabläufen für Lehr- und Weiterbildungsaufenthalte an Partnerhochschulen in Europa.
Wem steht die Förderung für Mobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken zur Verfügung?
Die Erasmus+ Förderlinie steht verschiedenen Personengruppen offen. Dazu gehören Professor:innen und Dozierende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen, ebenso wie wissenschaftliche Mitarbeitende und Doktoranden, die in der Lehre tätig sind. Darüber hinaus können auch Fachkräfte aus ausländischen Unternehmen und Organisationen zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen und im Rahmen des Programms gefördert werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern und Partnerländern. Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Was erhalten die Geförderten von Mobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken?
Die Geförderten erhalten ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt und ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel.
Wie lange dauert die Förderung von Mobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken?
Lehraufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet. Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche. Für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat.
Gibt es Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken?
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Wer kann sich für Personalmobilität bewerben?
Das Erasmus+ Programm steht allen Beschäftigten einer Hochschule offen – von den Auszubildenden bis hin zum Präsidium. Gefördert werden kann Hochschulpersonal aus verschiedenen Bereichen, darunter die allgemeine und technische Verwaltung, Bibliotheken, Fachbereiche und Fakultäten sowie Finanzabteilungen. Auch Mitarbeitende des International Office, der Öffentlichkeitsarbeit, der Studierendenberatung, im Bereich Technologie und Transfer sowie in der Weiterbildung können von den Fördermöglichkeiten profitieren.
Was erhalten die Geförderten der Personalmobilität?
Die Geförderten erhalten ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt und ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel.
Wie sehen die Aktivitätsformate in der Personalmobilität aus?
Erasmus+ bietet Hochschulpersonal verschiedene Aktivitätsformate zur Weiterbildung und internationalen Vernetzung. Dazu gehören Hospitationen und Job Shadowing, bei denen Einblicke in die Arbeitsweise ausländischer Hochschulen und Institutionen gewonnen werden können. Studienbesuche ermöglichen einen direkten Austausch mit Fachkollegen, während Dozenten aktiv an der Entwicklung von Curricula mitwirken können. Zudem besteht die Möglichkeit, an Workshops, Seminaren oder Sprachkursen teilzunehmen, um fachliche und interkulturelle Kompetenzen weiter auszubauen.
Was sind die Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes?
Ein Erasmus+ Aufenthalt bietet zahlreiche Vorteile für Hochschulpersonal. Durch ein abgestimmtes Programm ist der Aufenthalt gezielt auf individuelle Lernziele ausgerichtet. Der fachliche Austausch mit internationalen Kolleginnen und Kollegen eröffnet neue Perspektiven und ermöglicht den Zugang zu innovativen Arbeitsweisen und Lehrmethoden. Zudem trägt die Teilnahme zur Stärkung der eigenen Kompetenzen bei und fördert die persönliche sowie berufliche Weiterentwicklung. Nicht zuletzt bietet das Programm die Möglichkeit, bestehende Netzwerke auszubauen und internationale Kooperationen nachhaltig zu vertiefen.
Wie hoch ist die Erasmus+ Förderung für die Dozenten- und Personalmobilität?
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichts- und Lehrzwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Es gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für die unterschiedlichen Ländergruppen bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
Außerdem gibt es Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen. Nähere Informationen findet ihr hier und im Austausch mit dem CBS International Office.
Zu diesen Tagessätzen kommt eine Reisekostenpauschale in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Bei nachhaltigem Reisen gelten erhöhte Pauschalen. Die entsprechenden Pauschalen findet ihr auf den Seiten des DAAD.
Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Incoming Erasmus+ Studierende an der CBS
Internationale Studierende, die im Rahmen des Erasmus+ Programms ein Semester oder ein Studienjahr an der CBS absolvieren möchten, können alle Informationen zu den angebotenen Kursen für internationale Studierende, Bewerbungsprozess, sprachlichen Voraussetzungen, Unterstützung und Ansprechpartner an der CBS hier finden.