Steuerliche Absetzbarkeit im Studium:

Finanzielle Entlastung im Studium: Nutze deine steuerlichen Vorteile

Finanzielle Entlastung durch steuerliche Absetzbarkeit

Ein Studium ist eine Investition in deine Zukunft – und das Beste daran: Viele Kosten kannst du steuerlich geltend machen! Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten oder sogar die Miete können unter bestimmten Bedingungen in deiner Steuererklärung berücksichtigt werden.

Erfahre hier, welche Möglichkeiten du hast, um deine Bildungskosten clever zu nutzen und bares Geld zu sparen.

Maximiere deine Steuerersparnis – welche Kosten du geltend machen kannst

Studiengebühren und Semesterbeiträge – inkl. Verwaltungsgebühren und Studienkreditzinsen

Prüfungs-, Seminar- und Kursgebühren – Kosten für Klausuren, Zertifikate und Weiterbildungen

Fahrt- und Reisekosten – z. B. Bahntickets, Benzin oder Kilometerpauschale für den Weg zur Hochschule, Seminaren oder Prüfungen

Übernachtungskosten – Hotel- oder Airbnb-Kosten für Prüfungen, Seminare oder Pflichtveranstaltungen außerhalb des Wohnorts

Verpflegungspauschale – steuerliche Anerkennung von Mehrkosten für Mahlzeiten bei mehrtägigen Veranstaltungen

Fachliteratur & Bücher – Studienrelevante Lehrbücher, Skripte, E-Books und digitale Fachmagazine

Arbeits- und Lehrmittel – z. B. Laptop, Tablet, Drucker, Software oder Headset für Online-Vorlesungen

Büro- und Schreibmaterial – Druckerpapier, Stifte, Ordner, Notizblöcke und weitere Materialien für das Studium

Wichtig: Ob und in welchem Umfang du diese Kosten tatsächlich absetzen kannst, hängt von deiner individuellen steuerlichen Situation ab. Informiere dich daher am besten bei einem Steuerbüro oder beim Finanzamt, um alle Vorteile optimal zu nutzen.

So gibst du deine Studienkosten richtig an

Werbungskosten, Sonderausgaben oder Betriebsausgaben?

Werbungskosten – Wenn du bereits eine Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium hast, gilt dein Studium als Zweitausbildung. In diesem Fall kannst du deine Studienkosten unbegrenzt als Werbungskosten absetzen.

Sonderausgaben – Handelt es sich um deine Erstausbildung, kannst du die Studienkosten als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.

Betriebsausgaben – Bist du selbstständig, kannst du die Kosten für dein Studium als Betriebsausgaben angeben. Der Vorteil: Diese mindern direkt deinen Gewinn und damit deine Steuerlast.

Wann kannst du Studienkosten nicht absetzen?

Hobbystudium – Dein Studium muss beruflich relevant sein. Ein Studium aus reinem Interesse kann in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Vom Arbeitgeber finanziertes Studium – Übernimmt dein Arbeitgeber die gesamten Studiengebühren, kannst du diese nicht absetzen. Trägst du jedoch einen Teil der Kosten selbst (z. B. für Fachliteratur oder Fahrtkosten), kannst du diesen Anteil in deiner Steuererklärung angeben.

Tipp: Wenn du unsicher bist, welche Regelung für dich gilt, ohnt sich eine Beratung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.

WhatsApp schicken.
E-Mail schreiben.
Jetzt anrufen!
CBS Events