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Erasmus+

Europas grenzlose Möglichkeiten: Lerne das Erasmus Plus Programme an der CBS kennen

Enriching lives, opening minds.

erasmus-europaflagge

Was ist Erasmus+?

Erasmus+ soll in der aktuellen Programmgeneration (2021-2027) die Ziele der europäischen Bildungsagenden unterstützen, die Modernisierung, Internationalisierung und qualitative Verbesserung des Hochschulbereichs in Europa voranzubringen, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden stärken, die Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort steigern und zur nachhaltigen Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern beitragen.

Schließlich soll das Programm auch helfen, mehr bildungsbereichsübergreifende Brücken zu schlagen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungssektoren zu intensivieren.

Erasmus+ im Hochschulbereich fördert Studierende, Hochschulen, Hochschulpersonal und Partner aus dem nicht akademischen Bereich; darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit Schulen, Betrieben, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Jugendverbänden unterstützt.

Das Programm beinhaltet folgende Leitaktionen:

  • Leitaktion 1 – Mobilität von Einzelpersonen

  • Leitaktion 2 – Partnerschaften von Organisationen, Einrichtungen und Initiativen zur Zusammenarbeit und Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren

  • Leitaktion 3 – Politikunterstützung

Erasmus+ verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020).

Weitere Informationen zum Erasmus+ findest Du auch auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Erasmus+ Ziele & Inhalte

Was sind die Ziele & Inhalte des ERASMUS+ Programms?

Mit den Erasmus+ Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und seit 2015 in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Die Studierenden können dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Praktika im Ausland sind auch nach Studienabschluss möglich.

Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen).

Alle Aktionen des Programms Erasmus+ stehen den EU-Mitgliedstaaten zur Gänze für die Teilnahme offen. Darüber hinaus sind nach Artikel 19 der Erasmus+-Verordnung die folgenden Drittländer mit dem Programm assoziiert:

  • Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören: Norwegen, Island und Liechtenstein
  • beitretende, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer: Republik Nordmazedonien, Republik Türkei und Republik Serbien

Die Umsetzung von Erasmus+ wird sowohl dezentral – durch Nationale Agenturen – als auch zentral – durch die Exekutivagentur der Europäischen Kommission – organisiert. Im Bereich der Hochschulbildung in Deutschland nimmt die NA DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst )im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Aufgaben einer Nationalen Agentur für Erasmus+ wahr.

Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.

Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im europäischen Bildungsraum, dem Aktionsplan für digitale Bildung und der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm

  • unterstützt außerdem die europäische Säule sozialer Rechte,
  • setzt die EU-Jugendstrategie 2019–2027 um und
  • fördert die europäische Dimension des Sports.

Möglichkeiten für Einzelpersonen

Die EU finanziert das Erasmus-Programm seit 35 Jahren. Es hat bis jetzt über drei Millionen europäischen Studierenden ermöglicht, einen Teil ihrer Studien in einer Hochschuleinrichtung oder -organisation in Europa zu absolvieren.

Erasmus+ eröffnet solche Möglichkeiten für alle – Studierende, Personal, Praktikantinnen und Praktikanten, Lehrkräfte, Freiwillige und andere Interessierte. Das Programm ist nicht nur für Europa oder die europäischen Bürgerinnen und Bürger gedacht, sondern steht Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus allen Ländern offen.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Mobilität von Lehrenden (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)

Erasmus Charta für die Hochschulbildung ECHE/EPS

Jede Hochschuleinrichtung, die an diesem EU-Programm teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.

Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.

Die Erasmus Erklärung zur europäischen Hochschulpolitik (European Policy Statement) der CBS kannst Du hier einsehen.

Haftungsklausel:

„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.”

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhältst Du beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de

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Hier findest Du die wichtigsten Erasmus+ FAQs für CBS Studierende zum Auslandsstudium und -praktikum in Europa

Auslandsstudium und -praktikum in Europa

Was ist Studierendenmobilität im Studium (SMS)?

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

Studierende können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn…

Studierende erhalten…

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt im Ausland,
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
  • eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule,
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
  • ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Language Supports (OLS),
  • ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
  • ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen.

Dauer der Förderung

Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann zwischen zwei Monaten und zwölf Monaten dauern. Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:

  • jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate,
  • in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate und zusätzlich zwölf Monate im Promotionsstudium,
  • die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal für sechs Monate).

Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Studierende können somit einerseits an einer Hochschule studieren und andererseits ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren. Jede Mobilität kann – bei Einhaltung der Mindestdauer für den physischen Aufenthalt – durch eine virtuelle Phase ohne zeitliche Vorgabe ergänzt werden.

Unter bestimmten Bedingungen können zudem kürzere Mobilitäten in Form einer „blended mobility“ (Kombination aus virtueller und physischer Mobilität) gefördert werden. Die Dauer der physischen Phase beträgt dabei mindestens 5 Tage und höchstens 30 Tage. Das Format wird durch ein beliebiges Volumen an virtuellem Lernen vor oder nach der physischen Mobilität ergänzt. Die Dauer der virtuellen Komponente unterliegt keinen Förderkriterien, doch müssen für die kombinierte virtuelle und physische Mobilität mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte vergeben werden.

Hinweis Berichtspflicht:

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Wie bekomme ich ein Erasmus+ Stipendium für ein Auslandsstudium? Was sind die Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandsstudium?

  • Reguläre Immatrikulation an der CBS

  • Abschluss des ersten Studienjahres

  • Bei einem Pflichtauslandssemester bewirbst Du Dich im 3. Fachsemester an der CBS

  • Bei einem freiwilligen Auslandssemester (z.B. im Master) bewirbst Du Dich im 2. Fachsemester

  • Achte auf die Ausschreibungen, Infosessions und Informationen, die regelmäßig zum Erasmus+ Programm vom CBS International Office veröffentlicht werden.

  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat.

  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)

  • Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

Was ist Studierendenmobilität im Praktikum (SMP)?

Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.

Studierende können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn...

  • sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländern absolvieren wollen (nähere Informationen findest du hier,
  • sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
  • ihre Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt.

Graduierte/Absolventinnen und Absolventen können durch Erasmus+ gefördert werden, wenn...

  • sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen (nähere Informationen finden Sie hier),
  • sie aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens zwei Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung haben bzw. nicht mehr als zehn Monate gefördert wurden,
  • sie durch ihre Heimathochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für eine Förderung ausgewählt wurden,
  • sie den akademischen Abschluss vorweisen können, oder alle Prüfungen erfolgreich abgeschlossen haben,
  • das Praktikum innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Abschluss beendet wird.

Studierende und Graduierte erhalten...

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Praktikumsaufenthalt,
  • akademische Anerkennung des Praktikums,
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
  • ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Language Supports (OLS),
  • ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
  • ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen.

Dauer der Förderung

Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:

  • jeweils im Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengang bis zu zwölf Monate,
  • in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate und zusätzlich zwölf Monate im Promotionsstudium,
  • die Förderung kann aufgeteilt werden und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal sechs Monate).

Praktikumsdauer

  • mindestens zwei Monate und maximal zwölf Monate

 Hinweis Berichtspflicht

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Was sind die Vorteile eines Erasmus+-Praktikums im Ausland?

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem

  • ggf. akademische Anerkennung des Praktikums

  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen

  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)

  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern

  • ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,

  • ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen.

Wer kann sich für ein Erasmus+ Auslandspraktikum bewerben? 

  • Regulär immatrikulierte Studierende der CBS

  • Achte auf die Ausschreibungen, Infosessions und Informationen, die regelmäßig zu Erasmus+ Praktika vom CBS Career Service veröffentlicht werden.

  • Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten

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Erasmus+ Förderung

Wie hoch ist die Erasmus Förderung für Studierende?

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer”).

Die entsprechende Aufteilung in drei Ländergruppen wird zentral von Erasmus+ vorgegeben.

In den Projektjahren 2021, 2022 und 2023 gelten unterschiedliche national festgelegte Förderhöhen für Studienaufenthalte (SMS): https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/projektdurchfuehrung/mobilitaet-von-einzelpersonen-KA131/foerderraten-und-aufstockungsbetraege-top-ups-in-der-mobilitaet-von-einzelpersonen-ka131/de/79410-foerderraten-und-aufstockungsbetraege-top-ups-in-der-mobilitaet-von-einzelpersonen-ka131/

Erasmus+ Praktikanten erhalten monatlich 150 Euro zusätzlich.

Außerdem gibt es weitere Aufstockungsbeträge (top-ups) für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen sowie für nachhaltiges Reisen.

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Hier finden Sie die wichtigsten Erasmus+ Informationen für Dozent*innen und Hochschulmitarbeiter*innen:

Mobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken

Die Förderlinie steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Doktoranden, die in der Lehre tätig sind
  • Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern und Partnerländern. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Die Geförderten erhalten…

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt,
  • ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,

Dauer der Förderung

Lehraufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche. Für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat.

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken/ Personalmobilität

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.

Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.

Wer kann sich bewerben?

Das Programm steht allen Beschäftigten einer Hochschule offen: vom Auszubildenden bis zum Präsidenten.

Zum Beispiel Hochschulpersonal aus den folgenden Bereichen:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung

Was wird gefördert?

Die Geförderten erhalten…

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt,
  • ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,

Aktivitätsformate

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Dauer der Förderung

Auslandsaufenthalte dauern zwischen mindestens zwei Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten).

Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Wie hoch ist die Erasmus+ Förderung für die Dozenten- und Personalmobilität?

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichts- und Lehrzwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Seit dem Projektjahr 2021 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für die unterschiedlichen Ländergruppen bis zum 14. Fördertag, vom 15. bis 60. Fördertag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

LINK zu DAAD-Seite: https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/projektdurchfuehrung/mobilitaet-von-einzelpersonen-KA131/foerderraten-und-aufstockungsbetraege-top-ups-in-der-mobilitaet-von-einzelpersonen-ka131/de/79410-foerderraten-und-aufstockungsbetraege-top-ups-in-der-mobilitaet-von-einzelpersonen-ka131/

Zu diesen Tagessätzen kommt eine Reisekostenpauschale in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • 10 km – 99 km mit 23 EUR
  • 100 km – 499 km mit 180 EUR
  • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
  • 8.000 km und mehr mit 1.500 EUR

Bei nachhaltigem Reisen gelten leicht erhöhte Pauschalen.

Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

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Incoming Erasmus+ Studierende an der CBS International Business School

Internationale Studierende, die im Rahmen des Erasmus+ Programms ein Semester oder ein Studienjahr an der CBS International Business School absolvieren möchten, können alle Informationen zu den angebotenen Kursen für internationale Studierende, Bewerbungsprozess, sprachlichen Voraussetzungen, Unterstützung und Ansprechpartner an der CBS hier finden.