Ab dem 1. August 2019 tritt die erste Erhöhung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (kurz: BAföG) offiziell in Kraft, mit der noch mehr Studierende von einer staatlichen Ausbildungsförderung profitieren können. Kurz vor dem Stichtag haben wir mit unserer Studienberaterin Kristina Behr darüber gesprochen, was sich durch die Gesetzesänderung für Studierende verbessert und welche anderen Finanzierungsmöglichkeiten es gibt.
CBS: Das BAföG gehört zu den bekanntesten staatlichen Förderprogrammen für Studierenden. Für wen ist dieses Programm besonders interessant?
Kristina Behr: Für alle Studierenden mit deutscher Staatsangehörigkeit! Sie können für die Dauer der Regelstudienzeit eine monatliche Förderung erhalten, sofern das ihrem Antrag stattgegeben wird. Das wird unter anderem anhand des Einkommens und Vermögens des Antragstellers oder seiner Familie ermittelt: Aktuell sollte das für eine BAföG-Förderung nicht über 1.835 Euro für verheiratete Eltern und 1.225 Euro für ein alleinstehendendes Elternteil liegen.
Auch Studieninteressenten, die bereits erwerbstätig waren, können eine vom Einkommen der Eltern unabhängig gewährte Förderung beantragen: Wer fünf Jahre nach dem 18. Lebensjahr oder nach dreijähriger Berufsausbildung weitere drei Jahre erwerbstätig war, ist BAföG-berechtigt! Schwierig wird es nur, wenn ein Bachelor-Studium erst mit über 30 und ein Master-Studium über 35 Jahren begonnen wird. Auch die Zweitausbildung wird in vielen Fällen leider nicht gefördert!
Wir empfehlen unseren Studieninteressenten in jedem Fall einen kostenfreien BAföG-Check durchzuführen. Online finden sich viele Rechner, mit denen man die Höhe der Förderung prüfen kann. Falls eine BAföG-Finanzierung möglich wäre, sollten die Studierenden diese unbedingt wahrnehmen! BAföG besitzt gegenüber anderen Förderprogrammen drei entscheidende Vorteile: Erstens ist es zur Hälfte ein zinsloses Darlehen und zur Hälfte ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Zweitens ist das Darlehen auf maximal 10.000 Euro gedeckelt – mehr wird ein Student nicht zurückzahlen müssen. Und drittens kann das BAföG auch mit anderen Studienkrediten und Stipendien kombiniert werden.
CBS: In zwei Tagen tritt die neue BAföG-Reform in Kraft. Was wird sich dadurch für die BAföG-geförderten Studierenden ändern?
Kristina Behr: Der aktuelle Förderhöchstsatz von 735 Euro wird in zwei Schritten erhöht: Ab dem 1. August wird er auf 853 Euro und ab dem Wintersemester 2020/21 auf 861 Euro steigen. Die Einkommensfreibeträge werden zudem bis 2021 um 17 Prozent angehoben. Wer nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, kann von einem pauschalen Wohnzuschlag von nunmehr 325 Euro monatlich profitieren.